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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 9 A 3798/04   

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https://dejure.org/2007,6273
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 9 A 3798/04 (https://dejure.org/2007,6273)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.2007 - 9 A 3798/04 (https://dejure.org/2007,6273)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 2007 - 9 A 3798/04 (https://dejure.org/2007,6273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung eines Betreibers einer Kläranlage zur Abwasserabgabe; Berechnung der Höhe einer Abwasserabgabe nach der Schädlichkeit des Abwassers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 267 (Ls.)
  • DÖV 2008, 293
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04

    Abwasserabgabe; Abgabeermäßigung; Veranlagungsjahr; Teilzeitraum;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 9 A 3798/04
    Kommt es zu einer Anpassung des Bescheides im Anschluss an den Heraberklärungszeitraum, greift § 9 Abs. 6 AbwAG mit der Folge ein, dass bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen für diesen Zeitraum eine Abgabeermäßigung erlangt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.2005 - 9 C 7.04 -, NVwZ 2005, 1067).
  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 5 UE 819/05

    Getränkesteuer, alkoholhaltiges Getränk; Gastwirtschaft

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 9 A 3798/04
    Eine Abgabesatzermäßigung nach § 9 Abs. 5 AbwAG kommt nur in Betracht, wenn dessen Voraussetzungen im gesamten Jahr vorliegen, also insbesondere die Anforderungen nach § 7 a WHG tatsächlich eingehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 17.97 -, NVwZ 1999, 1119; OVG NRW, Beschluss vom 25.7.2005 - 9 A 712/03 -, NVwZ-RR 2006, 354).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 17.97

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Ermäßigung des Abgabesatzes;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 9 A 3798/04
    Eine Abgabesatzermäßigung nach § 9 Abs. 5 AbwAG kommt nur in Betracht, wenn dessen Voraussetzungen im gesamten Jahr vorliegen, also insbesondere die Anforderungen nach § 7 a WHG tatsächlich eingehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 17.97 -, NVwZ 1999, 1119; OVG NRW, Beschluss vom 25.7.2005 - 9 A 712/03 -, NVwZ-RR 2006, 354).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2007 - 9 A 1517/04

    Abwasserabgabe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 9 A 3798/04
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen nur für einen Teilzeitraum Bescheidwerte vorliegen, in den übrigen Zeiträumen jedoch nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG das höchste Messergebnis der behördlichen Überwachung zugrunde zu legen ist, abweichend vom Jährlichkeitsprinzip eine Erhöhung nur für den Teilzeitraum vorzunehmen ist, für den Bescheidwerte festgelegt sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.5.2007 - 9 A 1517/04 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - 9 A 712/03

    Voraussetzungen einer Ermäßigung des Abgabesatzes bei einem Wechsel des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 9 A 3798/04
    Eine Abgabesatzermäßigung nach § 9 Abs. 5 AbwAG kommt nur in Betracht, wenn dessen Voraussetzungen im gesamten Jahr vorliegen, also insbesondere die Anforderungen nach § 7 a WHG tatsächlich eingehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 17.97 -, NVwZ 1999, 1119; OVG NRW, Beschluss vom 25.7.2005 - 9 A 712/03 -, NVwZ-RR 2006, 354).
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